§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
(1)Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von drei Wochen annehmen.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
§ 2 Preise und Zahlung
(1) Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 3 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
§ 5 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(2) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(3) Unerlaubte und nicht abgesprochene Montagen / Demontagen führen zum sofortigen Garantieverlust.
§ 6 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Sasportas 2 UG haftet nicht für etwaige Rechtsstreitigkeiten mit Dritten, die aus dem verwendeten Text- und Bildmaterial resultieren.
(4) Tritt der Kunde vorzeitig vom Vertrag zurück, so sind 90 % der bis zum Kündigungsdatum angefallenen Gesamtkosten zu zahlen. Der Stundensatz der Sasportas 2 UG beträgt 100,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(5) Sasportas 2 UG haftet nicht für die Inhalte der von ihr verkauften Produkte. Auf die Angaben der Hersteller wird ausdrücklich hingewiesen.
(6) Haftungsausschluss: Sollte das im Vertrag genannte Projekt aufgrund von Entwicklungs- oder Machbarkeitsschwierigkeiten scheitern, haftet Sasportas 2 UG nicht für Verluste oder sonstige Ansprüche. Der Auftraggeber verzichtet mit Vertragsabschluss bzw. Rechnungszahlung auf jegliche diesbezüglichen Ansprüche.
(7) Die in der Rechnung aufgeführten Arbeiten werden ausgeführt. Jede darüber hinausgehende, nicht ausdrücklich aufgeführte Leistung wird mit 100,00 € pro Arbeitsstunde zusätzlich berechnet.
(8) Text- und Bildinhalte werden vom Kunden bereitgestellt und im Rahmen dieses Vertrages einmalig implementiert. Änderungen, die über die vereinbarten Anforderungen hinausgehen, sind mit zusätzlichen Arbeitskosten verbunden.
(9) Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Leben, Gesundheit oder Körper betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(10) Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder abgeändert werden.
(12) Bei der Bereitstellung von Texten und Bildern garantiert der Kunde, dass diese frei von Rechten Dritter sind und keine Urheberrechte verletzen. Ersatzansprüche oder rechtliche Schritte gegen Sasportas 2 UG sind ausgeschlossen.
(12) Die kostenlose Beratung erfolgt nur bei Zustandekommen eines Auftrags.
(13) Bitte beachten Sie, dass bestimmte Folien, Kunststoff- oder LED-Schilder von Fremdlieferanten stammen können. Materiallieferungen können sich verzögern, was zu späteren Lieferterminen führen kann. Bei Änderungen oder Garantiefällen gelten die Lieferfristen der jeweiligen Lieferanten.
(14) Verwendet der Kunde Folien für einen speziellen Zweck, liegt die Prüfung der Eignung in seiner Verantwortung. Eine Haftung durch uns ist ausgeschlossen.
(15) Wir empfehlen die Verwendung eines Schutzlaminats. Für Folien ohne Schutzlaminat übernehmen wir keine Haftung hinsichtlich Farbhaftung.
(16) Der Druck bzw. die Verklebung von Klebefolien erfolgt auf Basis der laufenden Quadratmeter. Jeder angefangene Meter wird als voller Quadratmeter berechnet – sowohl vertikal als auch horizontal.
(17) Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde bereit, übliche Toleranzen (z. B. beim Druck, Zuschnitt, der Verklebung oder Anbringung) zu akzeptieren.
(18) Verklebung von Folien: Ein 100%iger Staubausschluss kann nicht garantiert werden. Die Verklebung erfolgt unter Beachtung größtmöglicher Sauberkeit. Vor Ort vorhandener Staub oder Wind ist zu berücksichtigen.